§ 11 BEEG, Unterhaltspflichten
Paragraph 11 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz

Unterhaltsverpflichtungen werden durch die Zahlung des Elterngeldes, des Betreuungsgeldes und jeweils vergleichbarer Leistungen der Länder nur insoweit berührt, als die Zahlung 300 Euro monatlich übersteigt. Soweit die berechtigte Person Elterngeld Plus bezieht, werden die Unterhaltspflichten insoweit berührt, als die Zahlung 150 Euro übersteigt. Die in den Sätzen 1 und 2 genannten Beträge vervielfachen sich bei Mehrlingsgeburten mit der Zahl der geborenen Kinder. Die Sätze 1 bis 3 gelten nicht in den Fällen des § 1361 Absatz 3, der §§ 1579, 1603 Absatz 2 und des § 1611 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Richtlinien zum BEEG - Elterngeld

https://www.elterngeld.net/pdf/Richtlinien.pdf
Richtlinien zum BEEG zum Elterngeld für Mehrlingsgeburten unter Anwendung von § 1, §§ 23 bis 27 ab dem 01.01.2015, für alle Elterngeldbezugszeiten unter Anwendung von § 2c Abs. 1 S. 2 und §. 22 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 ab dem 01.01.2015, für alle Geburten in de

Richtlinien zum BEEG - BMFSFJ

https://www.bmfsfj.de/blob/jump/119692/richtlinien-elterngeld-plus-data.pdf
Richtlinien zum BEEG zum Elterngeld für Mehrlingsgeburten unter Anwendung von § 1, §§ 23 bis 27 ab dem 01.01.2015, für alle Elterngeldbezugszeiten unter Anwendung von § 2c Abs. 1 S. 2 und §. 22 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 ab dem 01.01.2015, für alle Geburten in de

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG - BMFSFJ

https://www.bmfsfj.de/blob/jump/74502/beeg-fuer-geburten-bis-2012-data.pdf
05.12.2006 - 10.7.2012 I 1898 - 1 BvL 2/10, 1 BvL 3/10, 1 BvL 4/10, 1 BvL 3/11 - Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG und nichtig. § 2. Höhe des Elterngeldes. (1) Elterngeld wird in Höhe von 67 Prozent des Einkommens aus Erwerbstätigke

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG - Deutsche ...

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/221758/public...
28.08.2007 - 11 BEEG. Unterhaltspflichten. Unterhaltsverpflichtungen werden durch die Zahlung des Elterngeldes und vergleichbarer. Leistungen der Länder nur insoweit berührt, als die Zahlung 300 Euro monatlich übersteigt. In den Fällen des § 6 Satz 2 wer

070710 BEEG Durchführungshinweise

https://www.imagi.de/RundschreibenDB/DE/2007/RdSchr_20070710.pdf?__blob=publica...
10.07.2007 - D II 2 220 223-5/11. BETREFF. Durchführungshinweise zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz vom 11. Dezember 2006 für die Tarifbeschäftigten des Bundes. BEZUG Ablösung des Bundeserziehungsgeldgesetzes durch das Bundeselterngeld- und Elter


Webseiten zum Paragraphen

§ 11 BEEG Unterhaltspflichten Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz

https://www.buzer.de/gesetz/7484/a147134.htm
1Unterhaltsverpflichtungen werden durch die Zahlung des Elterngeldes, des Betreuungsgeldes und jeweils vergleichbarer Leistungen der Länder nur insoweit berührt, als die Zahlung 300 Euro monatlich übersteigt. 2Soweit die berechtigte Person Elterngeld Plu

553 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) - Kirchenrecht ...

https://www.kirchenrecht-ekhn.de/document/19553
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§ 17 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)

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Tillmanns/Mutschler, BEEG/MuSchG, BEEG § 11 Unterhaltspf ... / 2 ...

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Ist der nach dem BEEG-Berechtigte zugleich unterhaltspflichtig, erhöht sich durch die Zahlung der Leistungen bis zu der gesetzlich bestimmten Grenze von 300 EUR pro Monat die Unterhaltspflicht nicht. Nur soweit der Betrag der Leistungen nach dem BEEG die

BAG – 9 AZR 461/11 | bag-urteil.com

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Zweimalige Inanspruchnahme von Elternteilzeit – Verteilung verringerter Arbeitszeit im Anspruchsverfahren. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.02.2013, 9 AZR 461/11. Leitsätze des Gerichts. § 15 BEEG unterscheidet zwischen dem Konsensverfahren gemäß § 15


  • Verortung im BEEG

    BEEGAbschnitt 3: Verfahren und Organisation › § 11

  • Zitatangaben (BEEG)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 2006, 2748
    Ausfertigung: 2006-12-05
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 27.01.2015 I 33;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BEEG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 11 BEEG
    § 11 Abs. 1 BEEG oder § 11 Abs. I BEEG

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