§ 9 BEEG, Einkommens- und Arbeitszeitnachweis, Auskunftspflicht des Arbeitgebers
Paragraph 9 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz

Soweit es zum Nachweis des Einkommens aus Erwerbstätigkeit oder der wöchentlichen Arbeitszeit erforderlich ist, hat der Arbeitgeber der nach § 12 zuständigen Behörde für bei ihm Beschäftigte das Arbeitsentgelt, die für die Ermittlung der nach den §§ 2e und 2f erforderlichen Abzugsmerkmale für Steuern und Sozialabgaben sowie die Arbeitszeit auf Verlangen zu bescheinigen; das Gleiche gilt für ehemalige Arbeitgeber. Für die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten (§ 1 Absatz 1 und 2 des Heimarbeitsgesetzes) tritt an die Stelle des Arbeitgebers der Auftraggeber oder Zwischenmeister.


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Richtlinien zum BEEG - Elterngeld

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Verdienstbescheinigung zum Antrag auf Elterngeld gem. § 9 BEEG

https://www.lkee.de/media/custom/2112_416_1.PDF?1498735597
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Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG - Deutsche ...

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28.08.2007 - ten Einkommens aus Erwerbstätigkeit gezahlt. § 9 BEEG. Einkommens- und Arbeitszeitnachweis, Auskunftspflicht des Arbeitgebers. Soweit es zum Nachweis des Einkommens aus Erwerbstätigkeit oder der wöchentlichen Ar- beitszeit erforderlich ist,

Richtlinien zum BEEG - BMFSFJ

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Richtlinien zum BEEG zum Elterngeld für Mehrlingsgeburten unter Anwendung von § 1, §§ 23 bis 27 ab dem 01.01.2015, für alle Elterngeldbezugszeiten unter Anwendung von § 2c Abs. 1 S. 2 und §. 22 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 ab dem 01.01.2015, für alle Geburten in de

und Elternzeitgesetz (BEEG) - KVJS

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§ 9 BEEG Einkommens- und Arbeitszeitnachweis, Auskunftspflicht des ...

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beeg 9 | Rechtslupe

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Die Lehrerin mit 19 befristeten Arbeitsverhältnissen - und der Sachgrund der Vertretung.

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BEEG-ÄndG v. 17.1.2009, dort Art. 1 Nr. 5, ist die Vorschrift geändert worden. Durch Art. 10 Nr. 2a des Gesetzes über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Verfahrensgesetz) v. 28.3.2009 sollten dem § 9 – mit Wirkung zum 1.1.2012 – di

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§9 TextilKennzG (Textilkennzeichnungsgesetz). § 9 Marktüberwachungsmaßnahmen (1) Die Marktüberwachungsbehörden haben anhand von Stichproben zu kontrollieren, ob 1. Textilerzeugnisse die Anforderungen an die Etikettierung oder Kennzeichnung nach Maßgabe .


  • Verortung im BEEG

    BEEGAbschnitt 3: Verfahren und Organisation › § 9

  • Zitatangaben (BEEG)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 2006, 2748
    Ausfertigung: 2006-12-05
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 27.01.2015 I 33;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BEEG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 9 BEEG
    § 9 Abs. 1 BEEG oder § 9 Abs. I BEEG

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