§ 14 BEEG, Bußgeldvorschriften
Paragraph 14 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1.
entgegen § 8 Absatz 1 einen Nachweis nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erbringt,
2.
entgegen § 9 eine dort genannte Angabe nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig bescheinigt,
3.
entgegen § 60 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch, auch in Verbindung mit § 8 Absatz 1a Satz 1, eine Angabe nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht,
4.
entgegen § 60 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch, auch in Verbindung mit § 8 Absatz 1a Satz 1, eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht oder
5.
entgegen § 60 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch, auch in Verbindung mit § 8 Absatz 1a Satz 1, eine Beweisurkunde nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt.


(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu zweitausend Euro geahndet werden.


(3) Verwaltungsbehörden im Sinne des § 36 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten sind die in § 12 Absatz 1 Satz 1 und 3 genannten Behörden.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

I. Erläuterungen zum Antrag auf Elterngeld nach dem Bundeselterngeld

https://www.elterngeld.net/mecklenburg-vorpommern/Erlaeuterungen.pdf
LAGuS M-V 2005 – Erläuterungen zum Antrag auf Elterngeld nach dem BEEG- Stand: 07/ 2015. Seite 1 ... Die Altersgrenze erhöht sich bis auf 14 Jahre bei Behinderung eines dieser Geschwisterkinder. ... den persönlichen Verhältnissen nach § 14 BEEG in Verbin

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG - BMFSFJ

https://www.bmfsfj.de/blob/jump/74502/beeg-fuer-geburten-bis-2012-data.pdf
05.12.2006 - Satz 1 bei 14 Jahren. (3) Der Anspruch auf den Geschwisterbonus endet mit Ablauf des Monats, in dem eine der in Absatz 1 genannten. Anspruchsvoraussetzungen entfällt. (4) Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld um je 300 Euro für da

070710 BEEG Durchführungshinweise

https://www.imagi.de/RundschreibenDB/DE/2007/RdSchr_20070710.pdf?__blob=publica...
10.07.2007 - Januar 2007 ist das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundesel- terngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG) vom 5. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2748) in Kraft getreten. Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz regelt im Abschnitt 1 (§§ 1 b

M E R K B L A T T zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG ...

https://amt24.sachsen.de/ZFinder/zbsapproval.do?foid=937784&bid=103250
M E R K B L A T T zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) .... Bei behinderten und angenommenen Kindern beträgt diese Altersgrenze jeweils 14 Jahre. ... Ausnahmsweise kann von einem vor der Geburt erwerbstätigen Elternteil für die gesamten 14 M

BEEG " Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - Other - Beck Shop

http://www.beck-shop.de/fachbuch/zusatzinfos/978-3-503-09780-7_Inhaltsverzeichn...
BEEG • Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. Kommentar von. Bernd Wiegand, Prof. Dr. Eberhard Jung. Grundwerk mit 14. Ergänzungslieferung. ESV Berlin. Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de. ISBN 978 3 503 09780 7 schnell und portofrei erhältlich be


Webseiten zum Paragraphen

671 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) - Kirchenrecht ...

https://www.kirchenrecht-ekir.de/document/2746
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Tillmanns/Mutschler, BEEG/MuSchG, BEEG § 14 Bußgeldvorschriften ...

https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/tillmannsmutschler-beegmu...
1 Allgemeines 1.1 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist als Teil des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) v. 5.12.2006[1] mit Wirkung zum 1.1.2007 in Kraft gesetzt worden. Sie hat ihre Vorgängerbestimmung in § 14 BErzGG. Zum 1.1.2015 is

HENSCHE Arbeitsrecht: Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz

https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Gesetze_BEEG.html
Nehmen beide Eltern Elterngeld in Anspruch, erhöht sich die maximale Bezugsdauer auf 14 Monate. Das BEEG regelt in seinem ersten Abschnitt die Voraussetzungen für die finanzielle Unterstützung von Erziehungsleistungen. Da im Prinzip alle in Deutschland l

Bundeselterngeldgesetz (BEEG) - Elterngeld - Kindex

https://www.kindex.de/pro/index~mode~gesetze~value~elterngeld.aspx
6 Auszahlung und Verlängerungsmöglichkeit § 7 Antragstellung § 8 Auskunftspflicht, Nebenbestimmungen § 9 Einkommens- und Arbeitszeitnachweis, Auskunftspflicht des Arbeitgebers § 10 Verhältnis zu anderen Sozialleistungen § 11 Unterhaltspflichten § 12 Zust

BEEG Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/7484/index.htm
Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG). neugefasst durch B. v. 27.01.2015 BGBl. I S. 33; zuletzt geändert durch Artikel 6 Abs. 9 G. v. 23.05.2017 BGBl. ... 14 Bußgeldvorschriften · Abschnitt 4 Elternzeit


  • Verortung im BEEG

    BEEGAbschnitt 3: Verfahren und Organisation › § 14

  • Zitatangaben (BEEG)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 2006, 2748
    Ausfertigung: 2006-12-05
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 27.01.2015 I 33;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BEEG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 14 BEEG
    § 14 Abs. 1 BEEG oder § 14 Abs. I BEEG
    § 14 Abs. 2 BEEG oder § 14 Abs. II BEEG
    § 14 Abs. 3 BEEG oder § 14 Abs. III BEEG

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