(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu zweitausend Euro geahndet werden.
(3) Verwaltungsbehörden im Sinne des § 36 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten sind die in § 12 Absatz 1 Satz 1 und 3 genannten Behörden.
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https://www.elterngeld.net/mecklenburg-vorpommern/Erlaeuterungen.pdf
LAGuS M-V 2005 – Erläuterungen zum Antrag auf Elterngeld nach dem BEEG- Stand: 07/ 2015. Seite 1 ... Die Altersgrenze erhöht sich bis auf 14 Jahre bei Behinderung eines dieser Geschwisterkinder. ... den persönlichen Verhältnissen nach § 14 BEEG in Verbin
https://www.bmfsfj.de/blob/jump/74502/beeg-fuer-geburten-bis-2012-data.pdf
05.12.2006 - Satz 1 bei 14 Jahren. (3) Der Anspruch auf den Geschwisterbonus endet mit Ablauf des Monats, in dem eine der in Absatz 1 genannten. Anspruchsvoraussetzungen entfällt. (4) Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld um je 300 Euro für da
https://www.imagi.de/RundschreibenDB/DE/2007/RdSchr_20070710.pdf?__blob=publica...
10.07.2007 - Januar 2007 ist das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundesel- terngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG) vom 5. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2748) in Kraft getreten. Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz regelt im Abschnitt 1 (§§ 1 b
https://amt24.sachsen.de/ZFinder/zbsapproval.do?foid=937784&bid=103250
M E R K B L A T T zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) .... Bei behinderten und angenommenen Kindern beträgt diese Altersgrenze jeweils 14 Jahre. ... Ausnahmsweise kann von einem vor der Geburt erwerbstätigen Elternteil für die gesamten 14 M
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BEEG • Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. Kommentar von. Bernd Wiegand, Prof. Dr. Eberhard Jung. Grundwerk mit 14. Ergänzungslieferung. ESV Berlin. Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de. ISBN 978 3 503 09780 7 schnell und portofrei erhältlich be
https://www.kirchenrecht-ekir.de/document/2746
Weiter zu § 14 Bußgeldvorschriften - § 14. Bußgeldvorschriften. ( 1 ) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig. entgegen § 8 Absatz 1 einen Nachweis nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erbringt,. entgegen § 9 ein
https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/tillmannsmutschler-beegmu...
1 Allgemeines 1.1 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist als Teil des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) v. 5.12.2006[1] mit Wirkung zum 1.1.2007 in Kraft gesetzt worden. Sie hat ihre Vorgängerbestimmung in § 14 BErzGG. Zum 1.1.2015 is
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Gesetze_BEEG.html
Nehmen beide Eltern Elterngeld in Anspruch, erhöht sich die maximale Bezugsdauer auf 14 Monate. Das BEEG regelt in seinem ersten Abschnitt die Voraussetzungen für die finanzielle Unterstützung von Erziehungsleistungen. Da im Prinzip alle in Deutschland l
https://www.kindex.de/pro/index~mode~gesetze~value~elterngeld.aspx
6 Auszahlung und Verlängerungsmöglichkeit § 7 Antragstellung § 8 Auskunftspflicht, Nebenbestimmungen § 9 Einkommens- und Arbeitszeitnachweis, Auskunftspflicht des Arbeitgebers § 10 Verhältnis zu anderen Sozialleistungen § 11 Unterhaltspflichten § 12 Zust
https://www.buzer.de/gesetz/7484/index.htm
Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG). neugefasst durch B. v. 27.01.2015 BGBl. I S. 33; zuletzt geändert durch Artikel 6 Abs. 9 G. v. 23.05.2017 BGBl. ... 14 Bußgeldvorschriften · Abschnitt 4 Elternzeit