(1) Auf das der berechtigten Person nach § 2 oder nach § 2 in Verbindung mit § 2a zustehende Elterngeld werden folgende Einnahmen angerechnet:
(2) Bis zu einem Betrag von 300 Euro ist das Elterngeld von der Anrechnung nach Absatz 1 frei, soweit nicht Einnahmen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 auf das Elterngeld anzurechnen sind. Dieser Betrag erhöht sich bei Mehrlingsgeburten um je 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind.
(3) Solange kein Antrag auf die in Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 genannten vergleichbaren Leistungen gestellt wird, ruht der Anspruch auf Elterngeld bis zur möglichen Höhe der vergleichbaren Leistung.
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https://www.elterngeld.net/pdf/Richtlinien.pdf
Richtlinien zum BEEG zum Elterngeld für Mehrlingsgeburten unter Anwendung von § 1, §§ 23 bis 27 ab dem 01.01.2015, für alle Elterngeldbezugszeiten unter Anwendung von § 2c Abs. 1 S. 2 und §. 22 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 ab dem 01.01.2015, für alle Geburten in de
https://www.bmfsfj.de/blob/jump/119692/richtlinien-elterngeld-plus-data.pdf
Richtlinien zum BEEG zum Elterngeld für Mehrlingsgeburten unter Anwendung von § 1, §§ 23 bis 27 ab dem 01.01.2015, für alle Elterngeldbezugszeiten unter Anwendung von § 2c Abs. 1 S. 2 und §. 22 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 ab dem 01.01.2015, für alle Geburten in de
http://www.berlin.de/politik-und-verwaltung/rundschreiben/download.php/4321929
14.11.2012 - Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) hier: Änderung des § 16 Absatz Satz 3 BEEG. 1. Eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen einer erneuten Schwangerschaft zur. Inanspruchnahme der Mutterschutzfristen bereitet bislang in de
https://www.streit-fem.de/readDocumentPDF.php?file=tl_files/streit-fem/document...
BAG, § 16 Abs. 3 BEEG, § 315 Abs. 1. BGB. Verlängerung der Elternzeit –. Zustimmung des Arbeitgebers –. Ermessensentscheidung. Der Arbeitgeber hat entsprechend § 315 Abs. 1. BGB nach billigem Ermessen zu entscheiden, ob er die zur Verlängerung der Eltern
https://www.dhbw-stuttgart.de/fileadmin/dateien/Gesetze/Aushangpflichtige_Geset...
05.12.2006 - 1. einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat,. 2. mit seinem Kind in einem Haushalt lebt,. 3. dieses Kind selbst betreut und erzieht und. 4. keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt. (2) Anspruch auf Elterng
https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/tillmannsmutschler-beegmu...
1 Einführung 1.1 Rechtsentwicklung Rz. 1 Der Gesetzgeber hat das Erste Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes v. 17.1.2009[1] nicht zum Anlass genommen, § 3 in seiner schon seit dem 1.1.2007 gültigen Fassung zu modifizieren. Ein
https://www.betriebsrat.com/gesetze/beeg/3
3:Anrechnung von anderen Einnahmen. (1) Auf das der berechtigten Person nach § 2 oder nach § 2 in Verbindung mit § 2a zustehende Elterngeld werden folgende Einnahmen angerechnet: 1. Mutterschaftsleistungen. a): in Form des Mutterschaftsgeldes nach dem Fü
http://www.aok-business.de/fachthemen/pro-personalrecht-online/datenbank/anzeig...
2Stehen der berechtigten Person die Einnahmen nur für einen Teil des Lebensmonats des Kindes zu, sind sie nur auf den entsprechenden Teil des Elterngeldes anzurechnen. 3Für jeden Kalendermonat, in dem Einnahmen nach Satz 1 Nummer 4 oder Nummer 5 im Bemes
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/552619_8/
23.05.2017 - Abschnitt 3: Verfahren und Organisation. § 8 Auskunftspflicht, Nebenbestimmungen. (1) Soweit im Antrag auf Elterngeld Angaben zum voraussichtlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit gemacht wurden, sind nach Ablauf des Bezugszeitraums für diese
http://www.kindergeld.info/elterngeld/beeg-elterngeldgesetz/3-anrechnung-von-an...
(1) Auf das der berechtigten Person nach § 2 oder nach § 2 in Verbindung mit § 2a zustehende Elterngeld werden folgende Einnahmen ...