Das Betreuungsgeld beträgt für jedes Kind 150 Euro pro Monat.
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https://www.elterngeld.net/pdf/Richtlinien.pdf
(2) 1Anspruch auf Elterngeld hat auch, wer, ohne eine der Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1. Nummer 1 zu erfüllen,. 1. nach § 4 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch dem deutschen Sozialversicherungsrecht un- terliegt oder im Rahmen seines in Deutschla
https://www.bmfsfj.de/blob/jump/119692/richtlinien-elterngeld-plus-data.pdf
(2) 1Anspruch auf Elterngeld hat auch, wer, ohne eine der Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1. Nummer 1 zu erfüllen,. 1. nach § 4 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch dem deutschen Sozialversicherungsrecht un- terliegt oder im Rahmen seines in Deutschla
https://www.destatis.de/DE/Methoden/Rechtsgrundlagen/Statistikbereiche/Inhalte/...
19.08.2007 - BEEG 570. Nachfolgend abgedruckt das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit. (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Januar 2015 .... und in Monaten, in denen sie Elterngeld Plus im Sinne d
https://www.tu-chemnitz.de/personalrat/prsrat/doku/BEEG.pdf
(4) Können die Eltern wegen einer schweren Krankheit, Schwerbehinderung oder Tod der Eltern ihr Kind nicht betreuen, haben Verwandte bis zum dritten Grad und ihre Ehegatten, Ehegattinnen, Lebenspartner oder. Lebenspartnerinnen Anspruch auf Elterngeld, we
http://www.beck-shop.de/fachbuch/zusatzinfos/978-3-503-09780-7_Inhaltsverzeichn...
(Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG)*. Abschnitt 1. Elterngeld. § 1. Berechtigte. § 2. Elterngeld. § 3. Anrechnung von anderen Leistungen. § 4. Bezugszeitraum. Abschnitt 2. Betreuungsgeld. § 4a Berechtigte. § 4b Höhe des Betreuungsgeldes. § 4c
https://www.steuernetz.de/gesetze/beeg/4b
(1) Red. Anm.: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Vom 24. August 2015 (BGBl. I S. 1565). Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2015 - 1 BvF 2/13 - wird die Entscheidungsformel veröffentlicht: §§ 4a bis 4d Bundeselterngeld- un
https://www.buzer.de/gesetz/7484/a184003.htm
Das Betreuungsgeld beträgt für jedes Kind 150 Euro pro Monat. *) Anm. d. Red. Gemäß Urteil des BVerG und B. v. 24. August 2015 (BGBl. I S. 1565) mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/552619_4b/
Abschnitt 2: Betreuungsgeld. § 4b Höhe des Betreuungsgeldes [1]. Das Betreuungsgeld beträgt für jedes Kind 150 Euro pro Monat. Fundstelle(n): zur Änderungsdokumentation [XAAAF-03956]. 1Anm. d. Red.: §§ 4a bis 4d sind gem. BVerfG-Urteil v. 21. 7. 2015 – 1
https://www.kirchenrecht-ekhn.de/document/19553
Weiter zu § 4 Art und Dauer des Bezugs - § 4. Art und Dauer des Bezugs. ( 1 ) 1 Elterngeld kann in der Zeit vom Tag der Geburt bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes bezogen werden. 2 Abweichend von Satz 1 kann Elterngeld Plus nach Absatz 3 a
https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/tillmannsmutschler-beegmu...
1 Verfassungswidrigkeit Rz. 1 Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil v. 21.7.2015 (BVerfG, Urteil v. 21.7.2015, 1 BvF 2/13, BVerfGE 140, 65) entschieden, dass die §§ 4a-d BEEG mit Art. 72 Abs. 2 GG unvereinbar und nichtig sind. Zu Einzelheiten siehe