§ 2d BEEG, Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit
Paragraph 2d Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz

(1) Die monatlich durchschnittlich zu berücksichtigende Summe der positiven Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit (Gewinneinkünfte), vermindert um die Abzüge für Steuern und Sozialabgaben nach den §§ 2e und 2f, ergibt das Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit.


(2) Bei der Ermittlung der im Bemessungszeitraum zu berücksichtigenden Gewinneinkünfte sind die entsprechenden im Einkommensteuerbescheid ausgewiesenen Gewinne anzusetzen. Ist kein Einkommensteuerbescheid zu erstellen, werden die Gewinneinkünfte in entsprechender Anwendung des Absatzes 3 ermittelt.


(3) Grundlage der Ermittlung der in den Bezugsmonaten zu berücksichtigenden Gewinneinkünfte ist eine Gewinnermittlung, die mindestens den Anforderungen des § 4 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes entspricht. Als Betriebsausgaben sind 25 Prozent der zugrunde gelegten Einnahmen oder auf Antrag die damit zusammenhängenden tatsächlichen Betriebsausgaben anzusetzen.


(4) Soweit nicht in § 2c Absatz 3 etwas anderes bestimmt ist, sind bei der Ermittlung der nach § 2e erforderlichen Abzugsmerkmale für Steuern die Angaben im Einkommensteuerbescheid maßgeblich. § 2c Absatz 3 Satz 2 gilt entsprechend.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Richtlinien zum BEEG - Elterngeld

https://www.elterngeld.net/pdf/Richtlinien.pdf
Richtlinien zum BEEG zum Elterngeld für Mehrlingsgeburten unter Anwendung von § 1, §§ 23 bis 27 ab dem 01.01.2015, für alle Elterngeldbezugszeiten unter Anwendung von § 2c Abs. 1 S. 2 und §. 22 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 ab dem 01.01.2015, für alle Geburten in de

Richtlinien zum BEEG - BMFSFJ

https://www.bmfsfj.de/blob/jump/119692/richtlinien-elterngeld-plus-data.pdf
Richtlinien zum BEEG zum Elterngeld für Mehrlingsgeburten unter Anwendung von § 1, §§ 23 bis 27 ab dem 01.01.2015, für alle Elterngeldbezugszeiten unter Anwendung von § 2c Abs. 1 S. 2 und §. 22 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 ab dem 01.01.2015, für alle Geburten in de

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG

https://www.bielefeld.de/ftp/dokumente/BEEG_0415.pdf
BEEG. Ausfertigungsdatum: 05.12.2006. Vollzitat: "Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz vom 5. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2748), das durch Artikel 1 des. Gesetzes vom 18. Dezember .... (2) Für die Ermittlung des Einkommens aus selbstständiger Erwerbstäti

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG

http://www.arbeitszeitberatung.de/fileadmin/pdf-arbeitszeitrecht/gesetze/BEEG.p...
Seite 1 von 17 -. Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und. Elternzeitgesetz - BEEG). BEEG. Ausfertigungsdatum: 05.12.2006. Vollzitat: "Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz .... (2) Für die Ermittlung des Einkommens aus selbststä

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG - HTW Saar

https://www.htwsaar.de/hochschule/organisation/verwaltung/Justiziariat/aushangp...
und der Gewinneinkünfte nach § 2d. Bei der Ermittlung der Abzüge für Steuern nach Absatz 1 werden folgende. Pauschalen berücksichtigt: 1. der Arbeitnehmer-Pauschbetrag nach § 9a Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a des Einkommensteuergesetzes, wenn die berechtigt


Webseiten zum Paragraphen

§ 2d BEEG Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit ...

http://www.buzer.de/gesetz/7484/a177608.htm
(1) Die monatlich durchschnittlich zu berücksichtigende Summe der positiven Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit (Gewinneinkünfte), vermindert um die Abzüge für Steuern und.

Tillmanns/Mutschler, BEEG/MuSchG, BEEG § 2d Einkommen aus ...

https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/tillmannsmutschler-beegmu...
2d wurde durch Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs v. 10.9.2012 zum 18.9.2012 als eigenständige Vorschrift eingefügt. Die Vorschrift gilt für den Bezug von Elterngeld für Kinder, die ab dem 1.1.2013 geboren oder mit dem Zie

[RTF]Bürgerservice - Bayern.Recht

http://www.gesetze-bayern.de/(X(1)S(wepbeqeov3q3uqzt5xhk40qg))/Content/Rtf/Y-30...
BEEG § 2 Abs. 3. BEEG 2012 § 2d Abs. 3. Leitsätze: 1. Nach der Neuregelung des § 2d Abs. 3 BEEG i. d. F. des Gesetzes vom 10.09.2012 (BGBl I 1878) errechnet sich das elterngeldrechtlich relevante Einkommen von Gewerbetreibenden mit Gewinnanteilen an eine

553 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) - Kirchenrecht ...

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BSG - B 10 EG 3/15 R - Urteil vom 21.06.2016 - anhaltspunkte.de

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21.06.2016 - Auch wenn die Neuregelung des § 2d Abs. 3 BEEG - nicht die davon zu unterscheidende Neuregelung der Einkommensersatzleistungen in § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BEEG - insoweit eine andere Sichtweise gebieten könnte, weil der Steuerbescheid dort ni


  • Verortung im BEEG

    BEEGAbschnitt 1: Elterngeld › § 2d

  • Zitatangaben (BEEG)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 2006, 2748
    Ausfertigung: 2006-12-05
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 27.01.2015 I 33;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BEEG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 2d BEEG
    § 2d Abs. 1 BEEG oder § 2d Abs. I BEEG
    § 2d Abs. 2 BEEG oder § 2d Abs. II BEEG
    § 2d Abs. 3 BEEG oder § 2d Abs. III BEEG
    § 2d Abs. 4 BEEG oder § 2d Abs. IV BEEG

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