(1) Lebt die berechtigte Person in einem Haushalt mit
(2) Für angenommene Kinder, die noch nicht 14 Jahre alt sind, gilt als Alter des Kindes der Zeitraum seit der Aufnahme des Kindes in den Haushalt der berechtigten Person. Dies gilt auch für Kinder, die die berechtigte Person entsprechend § 1 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 mit dem Ziel der Annahme als Kind in ihren Haushalt aufgenommen hat. Für Kinder mit Behinderung im Sinne von § 2 Absatz 1 Satz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch liegt die Altersgrenze nach Absatz 1 Satz 1 bei 14 Jahren.
(3) Der Anspruch auf den Geschwisterbonus endet mit Ablauf des Monats, in dem eine der in Absatz 1 genannten Anspruchsvoraussetzungen entfällt.
(4) Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld um je 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind (Mehrlingszuschlag). Dies gilt auch, wenn ein Geschwisterbonus nach Absatz 1 gezahlt wird.
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https://www.profamilia.de/fileadmin/dateien/fachpersonal/fortbildung/Elterngeld...
1 Absatz 1 Satz 2 BEEG). Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das zustehende Elterngeld für das zweite und. jedes weitere Kind um je 300 Euro (Mehrlingszuschlag - § 2a Absatz 4 BEEG). Für Mehrlinge wird kein Geschwisterbonus gezahlt (§ 2a Absatz 1 Satz 2 BE
https://www.elterngeld.net/pdf/Richtlinien.pdf
Richtlinien zum BEEG zum Elterngeld für Mehrlingsgeburten unter Anwendung von § 1, §§ 23 bis 27 ab dem 01.01.2015, für alle Elterngeldbezugszeiten unter Anwendung von § 2c Abs. 1 S. 2 und §. 22 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 ab dem 01.01.2015, für alle Geburten in de
https://www.destatis.de/DE/Methoden/Rechtsgrundlagen/Statistikbereiche/Inhalte/...
19.08.2007 - BEEG 570. Nachfolgend abgedruckt das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit. (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Januar 2015 ..... werden nach den Maßgaben des § 3 Absatz 2a des Solidar
https://www.bmfsfj.de/blob/jump/119692/richtlinien-elterngeld-plus-data.pdf
Richtlinien zum BEEG zum Elterngeld für Mehrlingsgeburten unter Anwendung von § 1, §§ 23 bis 27 ab dem 01.01.2015, für alle Elterngeldbezugszeiten unter Anwendung von § 2c Abs. 1 S. 2 und §. 22 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 ab dem 01.01.2015, für alle Geburten in de
http://einfach-elterngeld.de/pdf/workshop-bw-2017.pdf
2) Bestimmung des Bezugszeitraumes: Beispiel 2a) – Wie berechnet sich Elterngeld Plus: Schritt 1) Einkommensverlust durch Teilzeit ermitteln. Einkommen BMZ = 1.800 EUR (Netto). Einkommen BZ = 1.400 EUR (=75%-Quote, LSt-bereinigt). Erwerbsverlust = 400 EU
https://www.bielefeld.de/ftp/dokumente/BEEG_0415.pdf
2a Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag. (1) Lebt die berechtigte Person in einem Haushalt mit. 1. zwei Kindern, die noch nicht drei Jahre alt sind, oder. 2. drei oder mehr Kindern, die noch nicht sechs Jahre alt sind, wird das Elterngeld um 10 Prozent
https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/tillmannsmutschler-beegmu...
2a wurde mit Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs vom 10.9.2012 mit Wirkung ab 18.9.2012 als eigenständige Vorschrift eingefügt. Die Vorschrift gilt für den Bezug von Elterngeld für Kinder, die ab dem 1.1.2013 geboren oder m
https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/tillmannsmutschler-beegmu...
Denn eine Auslegung des § 1 Abs. 1 BEEG in der bis zum 31.12.2014 geltenden Fassung i. V. m. § 2a Abs. 4 dergestalt, dass auch bei gleichzeitigem Verzicht auf Erwerbstätigkeit durch beide Elternteile der Anspruch auf Elterngeld für Mehrlinge den Eltern n
https://www.kirchenrecht-ekhn.de/document/19553
Weiter zu § 2a Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag - § 2a. Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag. ( 1 ) 1 Lebt die berechtigte Person in einem Haushalt mit. zwei Kindern, die noch nicht drei Jahre alt sind, oder. drei oder mehr Kindern, die noch nich
http://www.dvbs-online.de/spezial/2014-3-1547-43-1666-1550.htm
Für Geschwister und Mehrlinge gibt es darüber hinaus nach § 2a BEEG Zuschläge zum Elterngeld. Nach § 2a Abs. 1 BEEG wird das Elterngeld um 10 Prozent, mindestens jedoch um 75 Euro erhöht (Geschwisterbonus), wenn die berechtigte Person in einem Haushalt m
http://www.caritas-nrw.de/rechtinformationsdienst/elterngeld
Die Altersgrenze beträgt bei behinderten Kindern jeweils 14 Jahre. Für angenommene Kinder, die noch nicht 14 Jahre alt sind und für Kinder, die mit dem Ziel der Annahme in den Haushalt aufgenommen sind, gilt als Alter des Kindes der Zeitraum seit der Auf