Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.
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https://www.elterngeld.de/Richtlinien.pdf
19. Gesetzestext – BEEG. § 24 Übermittlung von Tabellen mit statistischen Ergebnissen durch das Statistische Bun- desamt. 1Zur Verwendung gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften und zu Zwecken der Planung, jedoch nicht zur Regelung von Einzelfällen,
https://www.bmfsfj.de/blob/93614/883f631806ac368da9d4a5a1cce66aa8/elterngeld-el...
19. 20. Beispiel 2: Elterngeld-Varianten kombinieren. Die Mutter bezieht in den ersten 6 Lebensmonaten Basiselterngeld. In den Lebensmonaten 7 bis 10 nutzen die Eltern den Partnerschaftsbonus. Vom 11. bis zum 14. Lebensmonat ...... E-Mail: poststelle.bee
https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/tillmannsmutschler-beegmu...
1 Allgemeines 1.1 Rechtsentwicklung Rz. 1 Mit dem am 1.1.2007 in Kraft getretenen Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) wurde die bisherige Vorschrift des § 19 BErzGG inhaltsgleich übernommen und ist seitdem nicht geändert worden. 1.2 Zweck und S
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/beeg/19.html
23.05.2017 - 19 BEEG Kündigung zum Ende der Elternzeit. Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.
https://www.frag-einen-anwalt.de/BEEG-19-Kuendigung-zum-Ende-der-Elternzeit--f1...
04.05.2010 - August 2010 MÜNDLICH geeinigt. Ich möchte nun vom Sonderkündigungsrecht gemäß BEEG §19 mit dreimonatiger Frist zum Ende der Elternzeit Gebrauch machen und somit vor/mit dem Beginn der Elternzeit das Arbeitsverhältnis zum 15.08.2010 kündigen.
http://www.buzer.de/gesetz/7484/a147142.htm
Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.
https://www.betriebsrat.com/gesetze/beeg/19
In dieser Rubrik haben wir Ihnen alle relevanten Gesetze für Ihre Betriebsratsarbeit zusammengestellt.