(1) Die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten gelten als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen im Sinne dieses Gesetzes. Die Elternzeit wird auf Berufsbildungszeiten nicht angerechnet.
(2) Anspruch auf Elternzeit haben auch die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten (§ 1 Absatz 1 und 2 des Heimarbeitsgesetzes), soweit sie am Stück mitarbeiten. Für sie tritt an die Stelle des Arbeitgebers der Auftraggeber oder Zwischenmeister und an die Stelle des Arbeitsverhältnisses das Beschäftigungsverhältnis.
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https://www.elterngeld.net/pdf/Richtlinien.pdf
Richtlinien zum BEEG zum Elterngeld für Mehrlingsgeburten unter Anwendung von § 1, §§ 23 bis 27 ab dem 01.01.2015, für alle Elterngeldbezugszeiten unter Anwendung von § 2c Abs. 1 S. 2 und §. 22 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 ab dem 01.01.2015, für alle Geburten in de
https://www.bmfsfj.de/blob/jump/119692/richtlinien-elterngeld-plus-data.pdf
Richtlinien zum BEEG zum Elterngeld für Mehrlingsgeburten unter Anwendung von § 1, §§ 23 bis 27 ab dem 01.01.2015, für alle Elterngeldbezugszeiten unter Anwendung von § 2c Abs. 1 S. 2 und §. 22 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 ab dem 01.01.2015, für alle Geburten in de
https://www.imagi.de/RundschreibenDB/DE/2007/RdSchr_20070710.pdf?__blob=publica...
10.07.2007 - Nach § 20 Abs. 2 steht auch den in Heimarbeit. Beschäftigten ein Anspruch auf Elternzeit zu. Es obliegt dem Arbeitgeber zu prüfen, ob ein Anspruch auf Elternzeit besteht. Sofern. Zweifel an dem Vorliegen der Voraussetzungen für die Elternzei
https://www.km.bayern.de/download/13471_fms_zum_beeg.pdf
München, 20. Januar 2016. 25-P 2623-2/6. Durchwahl: 089 2306-2465. Telefax: 089 2306-2817. Name: Herr Brückner. Vollzug des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundesel- terngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG);. Anpassung der Vollzugshinweise. Anl
http://www.kreis-meissen.org/download/Landratsamt/merkblattbeeg0417.pdf
9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21. 22 23 24. B1. Basiselterngeld. Partnerschaftsbo- nusmonate mit. Teilzeit 25 - 30 h. Elterngeld Plus mit Teilzeit. B2. Elterngeld Plus kein Elterngeld. Aus dem Beispiel 1 und 2 könnte sich für B1 folgende Berechnung
https://www.buzer.de/gesetz/7484/a147143.htm
(1) Die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten gelten als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen im Sinne dieses Gesetzes. Die Elternzeit wird auf Berufsbildungszeiten nicht angerechnet. (2) Anspruch auf Elternzeit haben auch die in Heimarbeit.
https://www.steuernetz.de/gesetze/beeg/20
(2) 1Anspruch auf Elternzeit haben auch die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten (§ 1 Absatz 1 und 2 des Heimarbeitsgesetzes), soweit sie am Stück mitarbeiten. 2Für sie tritt an die Stelle des Arbeitgebers der Auftraggeber oder Zwis
https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/tillmannsmutschler-beegmu...
Rz. 2 § 20 Abs. 1 Satz 1 stellt klar, dass auch die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten Arbeitnehmer i. S. d. BEEG sind und damit einen Rechtsanspruch auf Elternzeit haben. Wichtig ist, dass § 20 den Begriff der Berufsbildung i. S. d. § 1 Abs. 1 BBiG ve
https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/tillmannsmutschler-beegmu...
20 Abs. 1 Satz 1 stellt klar, dass auch die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten Arbeitnehmer i. S. d. BEEG sind und damit einen Rechtsanspruch auf Elternzeit haben. Wichtig ist, dass § 20 den Begriff der Berufsbildung i. S. d. § 1 Abs. 1 BBiG verwendet,
https://www.kirchenrecht-ekhn.de/document/19553
Weiter zu § 20 Zur Berufsbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte - § 20. Zur Berufsbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte. ( 1 ) 1 Die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten gelten als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen im Sinne dieses