§ 20 BEEG, Zur Berufsbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte
Paragraph 20 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz

(1) Die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten gelten als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen im Sinne dieses Gesetzes. Die Elternzeit wird auf Berufsbildungszeiten nicht angerechnet.


(2) Anspruch auf Elternzeit haben auch die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten (§ 1 Absatz 1 und 2 des Heimarbeitsgesetzes), soweit sie am Stück mitarbeiten. Für sie tritt an die Stelle des Arbeitgebers der Auftraggeber oder Zwischenmeister und an die Stelle des Arbeitsverhältnisses das Beschäftigungsverhältnis.


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Richtlinien zum BEEG - Elterngeld

https://www.elterngeld.net/pdf/Richtlinien.pdf
Richtlinien zum BEEG zum Elterngeld für Mehrlingsgeburten unter Anwendung von § 1, §§ 23 bis 27 ab dem 01.01.2015, für alle Elterngeldbezugszeiten unter Anwendung von § 2c Abs. 1 S. 2 und §. 22 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 ab dem 01.01.2015, für alle Geburten in de

Richtlinien zum BEEG - BMFSFJ

https://www.bmfsfj.de/blob/jump/119692/richtlinien-elterngeld-plus-data.pdf
Richtlinien zum BEEG zum Elterngeld für Mehrlingsgeburten unter Anwendung von § 1, §§ 23 bis 27 ab dem 01.01.2015, für alle Elterngeldbezugszeiten unter Anwendung von § 2c Abs. 1 S. 2 und §. 22 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 ab dem 01.01.2015, für alle Geburten in de

070710 BEEG Durchführungshinweise

https://www.imagi.de/RundschreibenDB/DE/2007/RdSchr_20070710.pdf?__blob=publica...
10.07.2007 - Nach § 20 Abs. 2 steht auch den in Heimarbeit. Beschäftigten ein Anspruch auf Elternzeit zu. Es obliegt dem Arbeitgeber zu prüfen, ob ein Anspruch auf Elternzeit besteht. Sofern. Zweifel an dem Vorliegen der Voraussetzungen für die Elternzei

FMS zum BEEG - Bayerisches Staatsministerium für Bildung und ...

https://www.km.bayern.de/download/13471_fms_zum_beeg.pdf
München, 20. Januar 2016. 25-P 2623-2/6. Durchwahl: 089 2306-2465. Telefax: 089 2306-2817. Name: Herr Brückner. Vollzug des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundesel- terngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG);. Anpassung der Vollzugshinweise. Anl

Merkblatt BEEG

http://www.kreis-meissen.org/download/Landratsamt/merkblattbeeg0417.pdf
9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21. 22 23 24. B1. Basiselterngeld. Partnerschaftsbo- nusmonate mit. Teilzeit 25 - 30 h. Elterngeld Plus mit Teilzeit. B2. Elterngeld Plus kein Elterngeld. Aus dem Beispiel 1 und 2 könnte sich für B1 folgende Berechnung


Webseiten zum Paragraphen

§ 20 BEEG Zur Berufsbildung Beschäftigte, in Heimarbeit ... - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/7484/a147143.htm
(1) Die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten gelten als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen im Sinne dieses Gesetzes. Die Elternzeit wird auf Berufsbildungszeiten nicht angerechnet. (2) Anspruch auf Elternzeit haben auch die in Heimarbeit.

§ 20 BEEG, Zur Berufsbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte

https://www.steuernetz.de/gesetze/beeg/20
(2) 1Anspruch auf Elternzeit haben auch die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten (§ 1 Absatz 1 und 2 des Heimarbeitsgesetzes), soweit sie am Stück mitarbeiten. 2Für sie tritt an die Stelle des Arbeitgebers der Auftraggeber oder Zwis

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https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/tillmannsmutschler-beegmu...
20 Abs. 1 Satz 1 stellt klar, dass auch die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten Arbeitnehmer i. S. d. BEEG sind und damit einen Rechtsanspruch auf Elternzeit haben. Wichtig ist, dass § 20 den Begriff der Berufsbildung i. S. d. § 1 Abs. 1 BBiG verwendet,

553 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) - Kirchenrecht ...

https://www.kirchenrecht-ekhn.de/document/19553
Weiter zu § 20 Zur Berufsbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte - § 20. Zur Berufsbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte. ( 1 ) 1 Die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten gelten als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen im Sinne dieses


  • Verortung im BEEG

    BEEGAbschnitt 4: Elternzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer › § 20

  • Zitatangaben (BEEG)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 2006, 2748
    Ausfertigung: 2006-12-05
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 27.01.2015 I 33;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BEEG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 20 BEEG
    § 20 Abs. 1 BEEG oder § 20 Abs. I BEEG
    § 20 Abs. 2 BEEG oder § 20 Abs. II BEEG

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